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Wohnkomplex

WEG-Verwaltung

Wir sind Vertrauensperson sowie Vermittler und stehen unparteiisch für die Interessen der Gemeinschaft und für die Interessen des Gebäudes.

FOLGENDE GRUNDLEISTUNGEN FÜR SIE IN DER ÜBERSICHT:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr gem. § 28 WEG je Sonder- /Teileigentum

  • Erstellung der Jahresabrechnung im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum

  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung und Niederschrift der Beschlüsse

  • Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung

  • Überwachen der Verträge der Gemeinschaft

  • Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung

  • Geldverwaltung – Kontoführung

  • Buchführung

  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum

  • Abwicklung von Schadensfällen

  • Instandhaltung und Instandsetzung

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