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Wohnkomplex

WISSEN SIE WIRKLICH, WAS IHRE IMMOBILIE BRAUCHT?

UNSERE LEISTUNGEN AUF EIGENTÜMEREBENE

  • Erstellung der jährlichen Abrechnung per 31.12./30.06.

  • Zahlung des vereinbarten Mieteinnahmen-Überschusses an den/die Eigentümer

  • Berichtswesen (Reporting) an den/die Eigentümer (Pro Quartal/Halbjahr/Jahr)

  • Einrichtung eines Haus-Treuhand-Kontos auf Namen des/der Eigentümer. Über dieses Konto sind sämtliche Zahlungen, das Anwesen betreffend, zu tätigen.

  • Zahlung der Sach- und Haftpflichtversicherungen

  • Zahlung der Grundsteuer und aller sonstigen öffentlichen, das Haus betreffenden Abgaben

  • Regelmäßige Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen für Hypotheken- oder Grundschulddarlehen

  • Zahlungen der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen und der jährlichen Abschlusszahlungen

UNSERE LEISTUNGEN AUF MIETEREBENE

  • Erfassung aller Stammdaten

  • Vermietung freiwerdender Mietflächen, sowie technische und buchhalterische Abwicklung sämtlicher bestehender Mietverhältnisse

  • Überprüfung des Mietpreisniveaus

  • Vorschläge zur Anpassung von Mieterhöhungen

  • Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen

  • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten

  • Sämtliche Vertragsabwicklungen mit Mietern

  • Mahnungen bei Zahlungssäumigkeit inkl. Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens

  • Verwaltung der vereinbarten Mietsicherheiten

  • Überwachung der Hausordnung

  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungen (nach Bedarf)

  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern im üblichen Umfang

  • Geltendmachung von Vermieterpfandrechten

UNSERE LEISTUNGEN AUF OBJEKTEBENE

  • Ohne Abstimmung mit dem/den Eigentümer(n):

  • Arbeiten bei drohenden Gefahren oder in Fällen besonderer Dringlichkeit bis zu einem von Ihnen festgelegten Betrag.

  • In Abstimmung mit dem/den Eigentümer(n):

  • Beauftragung von größeren Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und Modernisierungen. Bei baulichen Maßnahmen sowie zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ist die G&B Management berechtigt, zum Zwecke der Einhaltung technisch/statischer sowie baurechtlicher Voraussetzungen bzw. zur Ausschreibung, Kontrolle und Abnahme, Fachleute (z. B. Statiker, Architekten, Bauingenieure) im Namen und für Rechnung des/der Eigentümer/s zu beauftragen.

  • Erfassung aller Stammdaten des Objektes

  • Abschluss und Kündigung von Dienstleistungsverträgen/Werkverträgen

  • Überprüfung, Zahlung und Abnahme von Handwerkerrechnungen

  • Kurz-, mittel- und langfristige Instandhaltungsplanungen

  • Durchführung von Objektbegehungen

  • Abschluss einer Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Leitungswasserversicherung, Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (sofern notwendig), soweit noch nicht vorhanden

  • Regulierung von Versicherungsschäden

  • Möglicher Einsatz eines Hauswarts oder Hausmeisters

  • Kontakt mit Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Ämtern auf Rechnung des Eigentümers

  • Verwaltung der Hausakten und Belege

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